Das gemütliche 3-Zimmer-Appartement (68 m²) liegt in einer ruhigen Tempo-30-Zone nur 300 Meter vom Meer entfernt. Die helle und hochwertig ausgestattete Nichtraucher-Wohnung befindet sich im Erdgeschoss (Hochparterre) eines kleinen Mehrfamilienhauses. Die „Strandeule“ bietet bis zu 6 Personen Platz. Die aparte Ferienwohnung wurde erst im Frühjahr 2015 kernsaniert und vom Mobiliar bis zum Inventar erneuert, sowie mit modernen Design-Bodenbelag komplett neu ausgestattet.
Herzstück der Wohnung ist der ca. 25 m² große Wohn-Essbereich mit gemütlichen Sofas, Ohrensessel und Echtholz-Mobiliar, 3D-HD-TV mit SAT-Empfang und großer Esstisch. Sie genießen von hier aus den Dünenblick und den ganzen Tag die Sonne auf dem Süd-Westbalkon. Übernachten Sie in ruhigen und geschmackvoll eingerichteten Schlafräumen (ca. 15 und 18m²) auf 180 bzw. 160cm breiten Betten im Landhausstil und Verdunkelungs-Rollos. Das große Zimmer verfügt zusätzlich über ein stabiles Etagenbett (200 x 90cm) und SAT-TV. Alle Schlafplätze inkl. des Etagenbetts verfügen über sehr hochwertige, feste, neue Matratzen, sowie ein zusätzliches Hauck-Babybett für unsere kleinsten Gäste. Das moderne Bad ist mit Glasdusche und Handtuchwärmer ausgestattet.
Die neue, separate Küche verfügt über Ceranfeld, Backofen, Mikrowelle, Kühlschrank / Gefrierfach, Wasserkocher, Kaffeemaschine, Raclette, etc. und einen weiteren Essplatz für bis zu vier Personen. In die Küche wurde ein Geschirrspüler und eigene Waschmaschine inkl. Wäschetrockner (Waschtrockner) integriert.
Zwei eigene PKW-Stellplätze und kostenloses W-LAN. Ihr Hund ist jederzeit willkommen, jedoch wird von der Reinigungsfirma ein Aufpreis erhoben.
Ihnen steht ein kostenloser WLAN-Zugang zur Verfügung. Wir übernehmen keine Gewährleistung, dass dieses störungs- u. unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Zudem können keine Übertragungsraten u. örtliche Abdeckung zugesichert werden. Die Insel befindet sich im stetigen Wandel, so dass es zu Lärmbeeinträchtigungen durch Neubau- bzw. Renovierungsarbeiten kommen kann. Eine Mietminderung oder ein Schadensersatz wegen Baulärm ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter selbst keine Abwehrmöglichkeiten gegen den Baulärm hat.